06.27
Das System der Kfz-Versicherung ist verwinkelt und teilweise unüberschaubar. Pflicht-, Voll- und Teilkaskoversicherung, mit Personenschaden dafür ohne Hagelschlag. Keinesfalls einfach, die vielen Möglichkeiten zu überblicken. Als Hilfestellung gibt es im Internet einiges an nützlicher Information, unter anderem auf der Seite „Autoversicherungsvergleich“ unter www.autoversicherungvergleich.com. Ein Blick über die Landesgrenzen ist aber immer recht reizvoll, wenn er auch ein wenig zur Verwirrung beitragen kann. Wie also ist die Kfz-Versicherung beispielsweise in Spanien und den USA geregelt?
Spanien
Das spanische System ist dem deutschen und schweizerischen, mit Ausnahme der Sonderregelung für Kollisionsschutz, sehr ähnlich. Sämtliche Fahrzeuge müssen pflichtversichert werden. Ohne entsprechende Police angetroffen zu werden, kann zu einer beachtlichen Geldbuße führen. Aus diesem Grund hat sie stets mit den übrigen Fahrzeugpapieren im Wagen mitgeführt zu werden, übrigens inklusive dem Nachweis der letzten Beitragseinzahlung. Diese monatlichen Raten gelten prinzipiell als relativ hoch, was möglicherweise auf die Abdeckung der von Motorradfahrern verursachten Schäden zurückzuführen ist. Wohl ein landestypisches Phänomen, ebenso wie der Unterschied bezüglich Teilkaskoversicherung: sie deckt ausschließlich durch Diebstahl und Feuer entstandene Schäden, nicht etwa Wild- oder Hagelschäden.
USA
In Amerika ist alles ganz anders. Das stimmt, und auch wieder nicht, denn das US-amerikanische System ist nicht einheitlich geregelt. Wie viele gesetzliche Regelungen obliegt auch dieses den einzelnen Bundesstaaten, wobei in den meisten sehr wohl eine Kfz-Pflichtversicherung vorgesehen ist. Der gravierendste Unterschied betrifft die so genannte Deckungssumme, also jenen Betrag, bis zu dem die gesetzliche Mindestversicherung Schadenskosten übernehmen muss. In Deutschland liegt diese bei knapp über 7 Millionen Euro. Bis zu dieser Grenze muss also der Versicherer für Schäden Dritter aufkommen. Im Vergleich dazu wirken die in den USA üblichen 50.000 Dollar erschreckend niedrig, vor allem, wenn man an das amerikanische Gesundheitssystem und die horrenden Arztkosten denkt. Diese muss der Unfall- oder Schadensverursacher selbst zahlen, wenn eben jene 50.000 Dollar überschritten sind. Das erklärt auch, warum immer noch mehr als 10 Prozent aller Wagenlenker ohne Pflichtversicherung unterwegs sind, da die Leistung für viele nicht die Kosten einer Versicherung rechtfertigen. Außerdem sind sie nicht zwingend bei der Ausstellung der Zulassung vorzulegen.
Andere Länder, andere Gesetze…